Ausbildungsprämie (plus)
Was ist das?
Die Corona-Pandemie erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen auszubilden. Daher können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere finanzielle Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen. Das Förderprogramm richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind. Es verfolgt diese Ziele:
- die Anzahl von Ausbildungsplätzen in einem Betrieb erhalten (Ausbildungsprämie)
- zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
Rahmenbedingungen
Um die Ausbildungsprämie oder die Ausbildungsprämie plus erhalten zu können, muss Ihr Betrieb erheblich von der Corona-Krise betroffen sein. Dafür muss z.B. in der Corona-Krise Kurzarbeitergeld gezahlt worden sein oder ein Umsatzrückgang nachgewiesen werden. Die Förderung durch die Ausbildungsprämie beträgt 4.000 Euro pro Ausbildungsvertrag, die der Ausbildungsprämie plus 6.000 Euro. Die geförderten Ausbildungsverhältnisse müssen mindestens die Probezeit erreicht haben und spätestens am 15. Februar 2022 begonnen haben.
Wie funktioniert es?
Betriebe müssen die Förderung online bei der Agentur für Arbeit beantragen, spätestens 3 Monate nachdem die Probezeit des begründeten Ausbildungsverhältnisses erfolgreich abgeschlossen wurde. Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie unter anderem eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf (nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung). Meist sind die zuständigen Stellen die Kammern, zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern.
Der Arbeitgeber-Service beantwortet gerne Ihre Fragen zu den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für Ihren Betrieb. Sie erreichen den Arbeitgeber-Service telefonisch unter 0800 4 555520 (gebührenfrei) oder per Kontaktformular.