Corona-Überbrückungshilfe

Was ist das?

Die Überbrückungshilfe (Aktuell: Überbrückungshilfe IV) ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm. Sie bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige im Haupterwerb sowie für Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern und so Existenzen zu sichern. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern.

Rahmenbedingungen

Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat im Zeitraum Januar bis März 2022, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019.

Mit der Überbrückungshilfe werden monatliche betriebliche Fixkosten bis zu einer Höhe von 90% bezuschusst. Unternehmen mit einem monatlichen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 und Januar 2022 erhalten zudem einen Eigenkapitalzuschuss von 30 Prozent auf die Summe der möglichen Fixkostenerstattung für jeden Fördermonat, in dem sie antragsberechtigt sind.

Wie funktioniert es?

Sie können Ihren Erstantrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nur über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie über vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer bis Ende Juni 2022 stellen.